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BGHratgeber - Hilfe Tipps und Berichte zum Thema BGH.

Artikeln und Tipps zum Thema: BGH

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Anspruch auf Internetadresse auch dann wenn die gleichnamige Domain besetzt ist?

Wenn eine Internetadresse (Domainname) schon besetzt ist und jemand will unter der gleichen Adresse die Homepage der eigenen, gleichnamigen Firma veröffentlichen - muss er entweder die Adresse abkaufen, oder die um eine neue Internetadresse bemühen. Adressen die besetzt sind, können nicht von einer Firma verlangt werden. Auch wenn die Firma gleichen Namen die der Domainname trägt. Die Größe der Firma spielt hier keine Rolle.

Geschrieben am: 21.02.09 17:28

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