Reiseveranstalter erhält bei falscher Altersangabe Geld zurück

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Für bestimmte Rabatte bei Urlaubsveranstaltern muss man für Kinder oder für Senioren ein bestimmtes Alter haben. In meinem Reisebüro hat man mich dazu gedrängt, aus meinem 17 jährigen Sohn einen 4 jährigen zu machen. Das fällt überhaupt nicht auf. Nun habe ich ein schlechtes Gewissen und habe Angst, dass hier etwas passieren könnte. Zwar hat mich das Reisebüro dazu gedrängt, aber mir gefällt das nicht.

Fazit: Eine falsche Altersangabe ist eine Erschleichung von Rabatten. Wer dabei erwischt wird muss den korrekten Reisebetrag nachzahlen.


Wer sich durch eine falsche Altersangabe einen preiswerteres Angebot erschwindelt begeht Betrug und muss für den Schaden haften. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Reisebüro bei dieser Angelegenheit mitgespielt hat.


Das Reisebüro hängt sicherlich auch mit drin und wird seitens des Veranstalters mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, aber der Reiseveranstalter wird sich den vollen Betrag von ihnen holen, den Sie für die Reise bezahlt hätten wenn die Altersangabe korrekt gewesen wäre.


Aktuell hat das Landgericht Dortmund (Az. 3 O 172/08) in einem solchen Fall entschieden. Ein Ehepaar hat den Reiseveranstalter recht dreist belogen und über Jahre hinweg falsche Altersangaben über die Kinder gemacht. Unter anderem wurde das Alter des 19-jährigen Sohnes mit 6 Jahren angegeben.

Das Ehepaar muss nun an den Reiseveranstalter die Summe von 17.229 Euro nachzahlen. Dies ist der Betrag der widerrechtlich ergaunerten Rabatte.


Man kann natürlich Glück haben, wer aber erwischt wird muss Nachzahlen.

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Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Uwe vom 31.12.08 17:38.

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