Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Arbeitnehmer hat bereits einen Nebenjob
In diesem Fall muss der Nebenjob angemeldet werden, jedoch findet keine Kürzung des Kurzarbeitergeldes statt.
2. Der Arbeitnehmer sucht nach bekannt werden der Kurzarbeit einen Nebenjob
In diesem Fall werden die aus dem Nebenjob erzielten Einnahmen auf die Kurzarbeit angerechnet.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I) verdient und ein Brutto von 2.600 Euro hat und nun aus einem Nebenjob zusätzlich 400 Euro verdient. In diesem Fall wird das Kurzarbeitergeld nicht mehr aus dem Brutto von 2.600 Euro berechnet, sondern nur noch von 2.200 Euro. Die Verdienste des Nebenjobs werden also in der Berechnung abgezogen. In der reinen Auszahlung für den Arbeitnehmer werden keine 400 Euro abgezogen. In diesem Beispiel erhält der Arbeitnehmer ein um 131 Euro niedrigeres Kurzarbeitergeld. Dies liegt an der Berechnungsformel für die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes und muss für jeden Arbeitnehmer nach seinem Verdienst und Familienstand individuell ermittelt werden.
Begründet wird diese Regelung damit, dass der Arbeitnehmer einen Beitrag leisten muss. Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesarbeitsagentur und damit von allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Der von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer soll sich zum einen an diesen Leistungen beteiligen, zum anderen soll der Arbeitnehmer aber sehr wohl die Möglichkeit erhalten, Geld hinzu zu verdienen.
Wer einen Nebenjob nicht anmeldet, der riskiert die Kürzung des Kurzarbeitergeldes. Dies kann bis zur kompletten Streichung führen.
Martin Bibulsky
FRAGE;
mein unternehmen hat im April 2009 kurz arbeit angemeldet. Ich habe aber den Vertrag für mein nebenjob ende März unterschrieben.
wie ist da die regelung ????
warte gespannt auf antwort
Thomas Peek
Mein Unternehmen hat uns am 26.02.2010 darüber informiert das ab dem 1.3.2010 Kurzarbeit angemeldet ist.
Wer aus unserem Unternehmen und wann und wie lange kurzarbeiten soll ist "noch" nicht bestimmt worden.
Frage: Was bedeutet das für eine Aufnahme eines Nebenverdienstes (400€-Job)? Da ein Nebenverdienst welcher vor der Kurzarbeit angefangen wurde nicht auf das KuG angerechnet wird, interessiert mich jetzt was genau "vor der Kurzarbeit" bedeutet.
Heisst das vor der Mitteilung das Kurzarbeit angemeldet ist? Oder vor dem 1. Tag der "möglichen" Kurzarbeit (bei mir der 1.3.2010) oder vor der Mitteilung das ich z.B. ab 1.4.2010 in Kurzarbeit gehe?
Über eine Beantwortung meiner Frage würde ich mich (und auch sicherlich auch Andere) freuen.