Antwort auf: Kurzarbeit und Nebenjob

  • Veröffentlicht am
  • von
  • auf
Durch die wirtschafltiche Situation hat die Firma in der ich beschäftigt bin Kurzarbeit eingeführt. Für mich bedeutet dies, dass ich zur Zeit Kurzarbeit 0 mache. Dies trifft mich voraussichtlich für einen Monat. Mein Chef hat gesagt, dass das Geld nun vom Arbeitsamt kommt und das alle Nebenjobs verboten sind. Ich weiss noch nicht, wie viel Geld ich wirklich bekomme. Aber ich muss natürlich die laufenden Kosten decken und möchte gerne einen 400 Euro Job annehmen. Es muss doch erlaubt sein, mit einem Nebenjob die Familie zu ernähren.

Die Bestimmungen für die Ermittlungen des Kurzarbeitergeldes sind teilweise recht kompliziert. Der betroffene Arbeitnehmer darf sehr wohl einen Nebenjob annehmen, allerdings muss der Arbeitnehmer diesen Nebenjob anmelden, dies muss er entweder bei der Bundesarbeitsagentur oder bei seinem Lohnbüro machen.


Nun gibt es zwei Möglichkeiten:


1. Der Arbeitnehmer hat bereits einen Nebenjob
In diesem Fall muss der Nebenjob angemeldet werden, jedoch findet keine Kürzung des Kurzarbeitergeldes statt.


2. Der Arbeitnehmer sucht nach bekannt werden der Kurzarbeit einen Nebenjob
In diesem Fall werden die aus dem Nebenjob erzielten Einnahmen auf die Kurzarbeit angerechnet.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I) verdient und ein Brutto von 2.600 Euro hat und nun aus einem Nebenjob zusätzlich 400 Euro verdient. In diesem Fall wird das Kurzarbeitergeld nicht mehr aus dem Brutto von 2.600 Euro berechnet, sondern nur noch von 2.200 Euro. Die Verdienste des Nebenjobs werden also in der Berechnung abgezogen. In der reinen Auszahlung für den Arbeitnehmer werden keine 400 Euro abgezogen. In diesem Beispiel erhält der Arbeitnehmer ein um 131 Euro niedrigeres Kurzarbeitergeld. Dies liegt an der Berechnungsformel für die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes und muss für jeden Arbeitnehmer nach seinem Verdienst und Familienstand individuell ermittelt werden.


Begründet wird diese Regelung damit, dass der Arbeitnehmer einen Beitrag leisten muss. Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesarbeitsagentur und damit von allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Der von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer soll sich zum einen an diesen Leistungen beteiligen, zum anderen soll der Arbeitnehmer aber sehr wohl die Möglichkeit erhalten, Geld hinzu zu verdienen.


Wer einen Nebenjob nicht anmeldet, der riskiert die Kürzung des Kurzarbeitergeldes. Dies kann bis zur kompletten Streichung führen.



Ähnliche Fragen lesen: