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Kündigung am Arbeitsplatz wegen privatem Surfen im Internet

Wer privat an seinem Firmen - PC surft (auch während der Pause) kann von seinem Arbeitgeber hierfür entlassen werden. Surfen während der Arbeitszeit ist ein vergehen, dass von den Arbeitsgerichten nicht gerne gesehen wird und der Arbeitgeber erhält in diesem Punkt oft recht.

Privates Surfen am Arbeitsplatz kann zur Kündigung führen. Allerdings muss der Arbeitgeber dies untersagen. Es kann jedoch auch zu einer Kündigung ohne Abmahnung führen, wenn eine erhebliche Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Allerdings muss bei einer privaten Nutzung eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegen. Um diese zu erreichen, haben viele Firmen die private Nutzung des Internets häufig durch eine Betriebsvereinbarung oder durch eine Unterschrift, die der Arbeitnehmer geleistet hat, untersagt.

Wer trotzdem surft, den ereilt eventuell schnell eine Kündigung. Die Möglichkeiten des Arbeitgebers das Surfen zu überwachen sind mit den modernen Betriebssystemen überhaupt kein Thema mehr. Sowohl die aufgerufenen Seiten, als auch der PC von dem gesurft wurde und die Dauer können sowohl für eine 3 - Mann - Firma als auch für einen Konzern mit vielen tausenden Mitarbeitern mit gängiger Software überwacht und kontrolliert werden.
Ein Hinweis an dieser Stelle für die, die während der Arbeitszeit ihre eigene Emailadresse z. B. bei Web.de oder bei gmx abfragen. Noch besser wenn Online-Banking betrieben wird, der Netzwerk - Admin kann JEDE Eingabe und dargestellte Seite problemlos aufzeichnen und kann so unter Umständen sogar an die Passwörter herankommen.

Zurück zum Thema "privates Surfen am Arbeitsplatz". Eine Kündigung des Arbeitsplatzes kann auch dann ohne Abmahnung erfolgen, wenn eine erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vorliegt. Diese Pflichtverletzung muss begründet werden und während der Arbeitszeit geschehen (z. B. während der Arbeistzeit surfen und anschließend Überstunden machen, weil die Arbeit nicht fertig wird) und der Arbeitgeber muss die Gefahr einer Rufschädigung erhalten. Dies kann z. B. beim Surfen von Sex - Seiten der Fall sein. Aber auch privates Surfen für den Verein kann schnell dazu gerechnet werden.

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