Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

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Gerade zu Geburtstagen werden Sie gerne benutzt, die Geschenk - Gutscheine, aber wie lange sind Geschenk - Gutscheine gültig? Die Geschäfte geben gerne eine Zeit an, z. B. 1 Jahr. Was ist, wenn diese Zeit abgelaufen ist?

Fazit: Geschenk - Gutscheine unterliegen der allgemeinen Verjährungsfrist nach § 195 BGB und gelten drei Jahre.

Die Geschenk - Gutscheine behalten die Gültigkeit drei Jahre. Ein Geschäftsinhaber kann die Gültigkeit nicht herabsetzen. Auch wenn er dies z. B. in seinen AGB´s (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) reinschreibt und diese mit dem Kaufvertrag gültig werden, handelt es sich hierbei um eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers.

Das Landgericht München hat mit dem Aktenzeichen Az: 12 0 22 084 / 06 entschieden, dasss eine Verkürzung der allgemeinen Verjährungsfrist nach dem BGB § 195 durch die AGB´s nicht zulässig ist.

Im § 195 BGB heißt es schlicht:

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Diese Regelung darf nicht umgangen werden.

Ergo gelten ausgegebene Geschenk - Gutscheine drei Jahre und können in den Geschäften noch eingelöst werden.

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Diese Seite enthält einen einen einzelnen Eintrag von Uwe vom 13.06.07 19:11.

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