Gerade zu Geburtstagen werden Sie gerne benutzt, die Geschenk - Gutscheine, aber wie lange sind Geschenk - Gutscheine gültig? Die Geschäfte geben gerne eine Zeit an, z. B. 1 Jahr. Was ist, wenn diese Zeit abgelaufen ist?
Geschenk - Gutscheine unterliegen der allgemeinen Verjährungsfrist nach § 195 BGB und gelten drei Jahre.
Die Geschenk - Gutscheine behalten die Gültigkeit drei Jahre. Ein Geschäftsinhaber kann die Gültigkeit nicht herabsetzen. Auch wenn er dies z. B. in seinen AGB´s (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) reinschreibt und diese mit dem Kaufvertrag gültig werden, handelt es sich hierbei um eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers.
Das Landgericht München hat mit dem Aktenzeichen Az: 12 0 22 084 / 06 entschieden, dasss eine Verkürzung der allgemeinen Verjährungsfrist nach dem BGB § 195 durch die AGB´s nicht zulässig ist.
Im § 195 BGB heißt es schlicht:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Diese Regelung darf nicht umgangen werden.
Ergo gelten ausgegebene Geschenk - Gutscheine drei Jahre und können in den Geschäften noch eingelöst werden.
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