
Der Gesundheitsfond vereinheitlicht die Beitragssätze. Gibt es denn jetzt überhaupt noch Unterschiede in der Kasse? Ist es jetzt egal bei welcher Krankenkasse ich versichert bin und welche Regelungen gelten, wenn ich die Krankenkasse wechseln möchte?
Die Krankenkassen bieten zu 95% gesetzliche Leistungen an. Der Hauptunterschied der Kassen ist das Serviceangebot und die Abwicklung der versicherten.
Für einen Wechsel der Krankenkasse gilt weiterhin die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten. Wer bei seiner Krankenkasse kündigen will, muss dort aber mindestens 18 Monate versichert sein. Aber auch hier keine Regel ohne Ausnahme, erhebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ist für den Versicherten ein vorzeitiger Wechsel möglich.
Die Krankenkassen unterscheiden sich heute wie auch in Zukunft durch die angebotenen Leistungen. Allerdings ist es für den Versicherten sehr schwer, die Leistungsunterschiede zu ermitteln. Hinzu kommt, dass man für sich selber nur sehr schwer vorher sagen kann, welche der Leistungen man in Zukunft selber benötigten wird.
Es sind ca. 95% der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben und darin unterscheiden sich die Krankenkassen nicht. Es gibt große Unterschiede im Bereich des Service sowie bei Wahltarifen, Boni, Präventations- und Extraleistungen.
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