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Gesundheitsfond: Beitragseinzug

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Was ändert sich durch den neuen Gesundheitsfond beim Beitragseinzug?

Der Gesundheitsfond ändert kaum etwas am bisherigen System, allerdings wird es teuerer. Der Beitragssatz wurde auf 15,3 % festgelegt das für die meisten Versicherten eine Beitragserhöhung bedeutet. Zusätzlich kann die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag direkt vom Versicherten einfordern.

Die Beiträge werden wie bisher direkt vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt, daher ändert sich fürs erste Mal nichts für den Arbeitnehmer. Der neue Gesundheitsfond führt aber für die meisten Arbeitnehmer zu höheren Beiträgen, da der Beitragssatz auf 15,3 % festgelegt wurde, und daher viele Beiträge steigen werden da viele Arbeitnehmer bis dato in günstigeren Krankenkassen versichert waren.


Die Berechnung der Beiträge erfolgt weiterhin über die Höhe des beitragspflichtigen Einkommens. Ein Gutverdiener zahlt mehr ein als ein Geringverdiener.


Der Arbeitgeber trägt 7,3 Prozent der Kosten, der Arbeitnehmer zahlt 8,2 %. Der Arbeitnehmer zahlt also einen um 0,9 % höheren Beitrag zum Gesundheitsfond als es der Arbeitgeber macht.


Zusätzlich kann die Krankenkasse von dem Versicherten (dem Arbeitnehmer) noch einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Beitrag muss der Versicherte direkt an seine Krankenkasse zahlen und darf maximal 1% des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Dies wäre dann maximal 36 Euro pro Monat.

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