In der Praxis geschieht es aber immer wieder, dass die elektronischen Verkehrsschilder einfach dunkel geschaltet werden. Dann haben wir Autofahrer ein Problem. Rechtlich ist die Situation eindeutig, solange die Verkehrsschilder nicht aufgehoben sind, gelten die Regeln weiter. Wenn dann aber immer mehr und mehr Autofahrer schneller fahren, macht man dann auch irgendwann mit.
Ähnliche Probleme gibt es auch, wenn die elektronischen Schilder bei strahlend schönem Wetter Tempo 80 mit dem Zusatz Nebel anzeigen. Diese Anzeige ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders. Hier gilt der gleiche Grundsatz, es ist ein Verkehrsschild. Das elektronische Verkehrsschild gibt die Regel aus, 80 zu fahren sobald es Nebel ist. Wenn nun einmal die Sonne scheint und weit und breit kein Nebel zu erkennen ist, dann darf man auch normal fahren. Genauso wie man es sonst auch macht, wenn man auf ein "normales" Verkehrsschild trifft.
Der ADAC hat in seiner Ausgabe April 2010 hierzu einen kurzen Artikel geschrieben und bemängelt, dass die Anzeige der elektronischen Verkehrsschilder nicht immer korrekt vorgenommen wird und dies von den zuständigen Behörden verlangt.
Wenn ein Tempolimit auf einem elektronischen Verkehrsschild verhängt wird, dann muss es wieder aufgehoben werden um Klarheit zu verschaffen.
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